Zahnersatz: Was zahlt die Krankenkasse?
Bei Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht einfach einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten. Entscheidend ist der zahnmedizinische Befund: Dafür gibt es einen festgelegten Zuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert.
Wie hoch dieser Festzuschuss ausfällt, welche Rolle das Bonusheft spielt und was passiert, wenn Sie sich für eine andere oder hochwertigere Versorgung entscheiden, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Was bedeutet Festzuschuss beim Zahnersatz?
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an Zahnersatz mit einem befundbezogenen Festzuschuss. Entscheidend ist also nicht, welche Versorgung Sie tatsächlich wählen, sondern welcher Befund bei Ihnen vorliegt.
Für jeden Befund ist eine sogenannte Regelversorgung festgelegt. Sie beschreibt eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Festzuschuss orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten dieser Regelversorgung.
Sie können sich trotzdem für eine andere Versorgung entscheiden – beispielsweise für eine ästhetisch aufwendigere Lösung oder implantatgetragenen Zahnersatz. Der grundsätzlich für den Befund vorgesehene Festzuschuss bleibt dabei erhalten, während die darüber hinausgehenden Kosten selbst getragen werden müssen.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?
Stand August 2026 beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Entscheidend ist dabei: Die 60 Prozent beziehen sich nicht auf die tatsächlichen Kosten des von Ihnen gewählten Zahnersatzes, sondern auf den für Ihren Befund festgelegten Betrag der Regelversorgung.
Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht und dies über das Bonusheft nachweisen kann, erhält einen höheren Zuschuss:
- ohne Bonus: 60 Prozent der Regelversorgung
- nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 70 Prozent
- nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge: 75 Prozent
Wichtig: Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist vorgesehen, die Zuschüsse wieder auf 50 Prozent ohne Bonus, 60 Prozent nach fünf Jahren und 65 Prozent nach zehn Jahren abzusenken. Die Härtefallregelung für Versicherte mit niedrigem Einkommen soll bestehen bleiben.
Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur geplanten Änderung der Festzuschüsse
Was passiert, wenn ich eine andere Versorgung wähle?
Der Festzuschuss ist an den zahnmedizinischen Befund gebunden – nicht daran, dass Sie sich tatsächlich für die Regelversorgung entscheiden. Sie können daher auch eine andere oder höherwertige Form des Zahnersatzes wählen und behalten grundsätzlich den für Ihren Befund vorgesehenen Zuschuss.
Entstehen durch die gewählte Versorgung zusätzliche Kosten, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn zusätzliche ästhetische oder zahntechnische Leistungen gewünscht werden oder eine andere Form des Zahnersatzes gewählt wird als in der Regelversorgung vorgesehen.
Wichtig: Eine höherwertige Versorgung bedeutet also nicht, dass der Zuschuss der Krankenkasse entfällt. Entscheidend für die Höhe des Festzuschusses bleibt der festgestellte Befund.
Was gilt bei geringem Einkommen?
Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Wird die persönliche Belastungsgrenze unterschritten, kann die Krankenkasse bei einer Behandlung mit der Regelversorgung die Kosten bis zur vollständigen Höhe der Regelversorgung übernehmen.
Wird stattdessen eine Versorgung gewählt, die über die Regelversorgung hinausgeht, bleibt der erhöhte Festzuschuss grundsätzlich bestehen. Die zusätzlichen Kosten der gewählten Versorgung müssen jedoch selbst getragen werden.
Ob die Härtefallregelung greift, hängt von der persönlichen Einkommenssituation ab. Da die maßgeblichen Einkommensgrenzen regelmäßig angepasst werden, sollte im konkreten Fall direkt mit der Krankenkasse geklärt werden, ob ein Anspruch besteht.
Welche Rolle spielt der Heil- und Kostenplan?
Bevor Zahnersatz angefertigt wird, erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Darin werden der zahnmedizinische Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten festgehalten.
Bei gesetzlich Versicherten dient der Heil- und Kostenplan außerdem dazu, den Festzuschuss der Krankenkasse zu bestimmen. Die Krankenkasse prüft den Plan und legt fest, welchen Zuschuss sie für den jeweiligen Befund übernimmt.
So lässt sich bereits vor Beginn der Behandlung erkennen, welchen Anteil die Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil voraussichtlich verbleibt. Entscheiden Sie sich für eine Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht, werden auch die dadurch entstehenden Mehrkosten berücksichtigt.
Wie sich die Gesamtkosten einer Versorgung zusammensetzen und welche Faktoren den Preis beeinflussen, erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber „Wie hoch sind die Kosten für Zahnersatz?“
Was zahlt die Krankenkasse bei Implantaten?
Ein Zahnimplantat selbst gehört bei gesetzlich Versicherten in der Regel nicht zu den Leistungen der Krankenkasse. Entscheiden Sie sich beispielsweise anstelle einer Brücke für ein Implantat mit darauf befestigter Krone, erhalten Sie jedoch weiterhin den befundbezogenen Festzuschuss, der für Ihre Zahnsituation vorgesehen ist.
Die zusätzlichen Kosten für das Implantat, den Implantataufbau und weitere Leistungen, die über die vorgesehene Versorgung hinausgehen, müssen grundsätzlich selbst getragen werden. Nur bei bestimmten seltenen medizinischen Ausnahmeindikationen können Implantate von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Welche Versorgung in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht allein anhand des Kassenzuschusses entscheiden. Mehr über die verschiedenen Möglichkeiten erfahren Sie auf unserer Seite „Implantate & Zahnersatz in Würzburg“.
Sie haben Fragen zu Ihrem Zahnersatz?
Welcher Festzuschuss für Sie gilt und wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt von Ihrem Befund und der geplanten Versorgung ab. Nach einer Untersuchung können wir die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen besprechen und Ihnen erklären, welche Kosten entstehen und welchen Anteil Ihre Krankenkasse voraussichtlich übernimmt.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis in Würzburg-Sanderau.